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Die
Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und die Kosten von Ihrer
Krankenkasse erstattet.
Pflegebedürftige können bei der zuständigen Pflegekasse Pflegegeld und
Pflegesachleistungen beantragen.
Wobei Pflegegeld gezahlt wird, wenn z.B. Angehörige die Pflege
übernehmen.
Sachleistungen werden erstattet, wenn die Pflege durch uns, das heißt
durch examiniertes Fachpersonal des Pflegedienstes, übernommen wird.
Kombinationen dieser Leistungen sind durchaus möglich.
Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen
Gespräch.
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