Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Pflegebedürftige können bei der zuständigen Pflegekasse Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen.
Wobei Pflegegeld gezahlt wird, wenn z.B. Angehörige die Pflege übernehmen.
Sachleistungen werden erstattet, wenn die Pflege durch uns, das heißt durch examiniertes Fachpersonal des Pflegedienstes, übernommen wird.
Kombinationen dieser Leistungen sind durchaus möglich.
Nähere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.